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   BVerwG, 11.05.1987 - 3 B 50.86   

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BVerwG, 11.05.1987 - 3 B 50.86 (https://dejure.org/1987,12812)
BVerwG, Entscheidung vom 11.05.1987 - 3 B 50.86 (https://dejure.org/1987,12812)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Mai 1987 - 3 B 50.86 (https://dejure.org/1987,12812)
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  • BVerwG, 21.12.1977 - 7 B 109.77

    Zulassung der Revision - Auslaufendes Recht - Ausgelaufenes Recht -

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1987 - 3 B 50.86
    Die Fragen, die die Beschwerde dazu aufwirft, sind schon deshalb nicht zur Wahrung einer einheitlichen Rechtsprechung oder zur Weiterführung des Rechts klärungsbedürftig, weil es sich bei dem Gesetz über die Rechtsstellung vorgeprüfter Apothekeranwärter um eine Übergangsregelung mit auslaufendem Recht handelt, was nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ausschließt(Beschlüsse vom 31. Mai 1967 - BVerwG 2 B 3.67 -, vom 8. September 1970 - BVerwG 6 B 49.69 -, vom 20. August 1973 - BVerwG 1 B 46.73 -, vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - undvom 27. April 1979 - BVerwG 7 B 106.79 - ).
  • BVerwG, 31.05.1967 - II B 3.67

    Unzulässigkeit einer Beschwerde mangels Vorliegens eines Zulassungsgrundes -

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1987 - 3 B 50.86
    Die Fragen, die die Beschwerde dazu aufwirft, sind schon deshalb nicht zur Wahrung einer einheitlichen Rechtsprechung oder zur Weiterführung des Rechts klärungsbedürftig, weil es sich bei dem Gesetz über die Rechtsstellung vorgeprüfter Apothekeranwärter um eine Übergangsregelung mit auslaufendem Recht handelt, was nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ausschließt(Beschlüsse vom 31. Mai 1967 - BVerwG 2 B 3.67 -, vom 8. September 1970 - BVerwG 6 B 49.69 -, vom 20. August 1973 - BVerwG 1 B 46.73 -, vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - undvom 27. April 1979 - BVerwG 7 B 106.79 - ).
  • BVerwG, 08.09.1970 - VI B 49.69

    Beamtenstellung eines Hochschullehrers - Besonderheiten im Verfahrensrecht -

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1987 - 3 B 50.86
    Die Fragen, die die Beschwerde dazu aufwirft, sind schon deshalb nicht zur Wahrung einer einheitlichen Rechtsprechung oder zur Weiterführung des Rechts klärungsbedürftig, weil es sich bei dem Gesetz über die Rechtsstellung vorgeprüfter Apothekeranwärter um eine Übergangsregelung mit auslaufendem Recht handelt, was nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ausschließt(Beschlüsse vom 31. Mai 1967 - BVerwG 2 B 3.67 -, vom 8. September 1970 - BVerwG 6 B 49.69 -, vom 20. August 1973 - BVerwG 1 B 46.73 -, vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - undvom 27. April 1979 - BVerwG 7 B 106.79 - ).
  • BVerwG, 20.08.1973 - I B 46.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1987 - 3 B 50.86
    Die Fragen, die die Beschwerde dazu aufwirft, sind schon deshalb nicht zur Wahrung einer einheitlichen Rechtsprechung oder zur Weiterführung des Rechts klärungsbedürftig, weil es sich bei dem Gesetz über die Rechtsstellung vorgeprüfter Apothekeranwärter um eine Übergangsregelung mit auslaufendem Recht handelt, was nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ausschließt(Beschlüsse vom 31. Mai 1967 - BVerwG 2 B 3.67 -, vom 8. September 1970 - BVerwG 6 B 49.69 -, vom 20. August 1973 - BVerwG 1 B 46.73 -, vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - undvom 27. April 1979 - BVerwG 7 B 106.79 - ).
  • BVerwG, 07.01.1986 - 2 B 94.85
    Auszug aus BVerwG, 11.05.1987 - 3 B 50.86
    Nicht überzeugend ist in diesem Zusammenhang der Hinweis der Beschwerde auf die angeblichen Erkenntnisse, die in einem Revisionsverfahren zur Frage der Anwendung des Art. 12 GG auf Ausländer gewonnen werden können; denn die diesbezügliche Rechtsfrage war für die Entscheidung des Berufungsgerichts nicht maßgeblich und vermag deshalb die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung nicht zu rechtfertigen(Beschluß vom 7. Januar 1986 - BVerwG 2 B 94.85 - ).
  • BVerwG, 27.04.1979 - 7 B 106.79
    Auszug aus BVerwG, 11.05.1987 - 3 B 50.86
    Die Fragen, die die Beschwerde dazu aufwirft, sind schon deshalb nicht zur Wahrung einer einheitlichen Rechtsprechung oder zur Weiterführung des Rechts klärungsbedürftig, weil es sich bei dem Gesetz über die Rechtsstellung vorgeprüfter Apothekeranwärter um eine Übergangsregelung mit auslaufendem Recht handelt, was nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ausschließt(Beschlüsse vom 31. Mai 1967 - BVerwG 2 B 3.67 -, vom 8. September 1970 - BVerwG 6 B 49.69 -, vom 20. August 1973 - BVerwG 1 B 46.73 -, vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - undvom 27. April 1979 - BVerwG 7 B 106.79 - ).
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